Brandschutz und Haftung: Alles Chefsache?
In den vergangenen Blogbeiträgen haben wir uns damit beschäftigt, wie man Brandschutz effizient organisieren kann. Neben dem effektiven Handling im Alltag schwang dabei immer ein anderes Thema mit: die Haftung.
Dass hier „die Chefs“ besonders im Fokus stehen, also Geschäftsführer, Standort- und Betriebsleiter, ist bei unserem Beitrag zum Thema Verantwortlichkeiten schon angeklungen. Schauen wir uns die rechtlichen Grundlagen noch genauer an.
Rechtliche Grundlagen
Handelt es sich um Neu- oder größere Umbauten ist die Lage relativ einfach. Dann braucht es einen Bauantrag, Brandschutz-Themen sind enthalten, die Musterbauordnung greift. Hier heißt es in §3 Abs. 1 MBO:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass (…) der Entstehung eines Brandes, der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Das kleine Wörtchen „instand zu halten“ ist der einzige Hinweis auf den späteren Betrieb. Dabei „leben“ Firmengebäude und Geschäftsimmobilien über viele Jahre, entwickeln sich, werden angepasst und umgenutzt. Und hier ist nun nicht mehr der Bauherr in der Pflicht, sondern der Betreiber. Das ergibt sich unter anderem aus dem Strafgesetzbuch und dem GmbH-Gesetz.
Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Co.
Keine einfache Situation für Firmenchefs. Brandschutz ist schließlich nur ein Punkt unter vielen, um die sie sich kümmern müssen, und zwar einer, der keinen Umsatz bringt. Insofern ist es kein Wunder, dass das Thema Brandschutz in vielen Unternehmen nicht gerade die Top-Position bei den Prioritäten einnimmt. Solange nichts passiert, ist das auch kein Problem. Anders sieht es aus, wenn tatsächlich ein nennenswerter Brand ausbricht. Denn danach
- können 43 % der Unternehmen den Betrieb nicht mehr wie bisher aufnehmen,
- verlieren 23 % den Marktanschluss in ihrem Segment und
- gehen sogar 28 % innerhalb von 3 Jahren nach dem Brand in Konkurs.
Das sind gute Gründe, Brandschutz wirklich zu leben und damit auch persönliche Haftungsrisiken auf ein Minimum zu reduzieren. Fassen wir also die vergangenen Blogbeiträge als Schritt-für-Schritt-Guideline zusammen:
4 Schritte, um Ihr Haftungsrisiko im Brandschutz zu minimieren
#1: Holen Sie sich die komplette Brandschutz-Dokumentation
Dokumentation und Dokumenten-Check als Grundlage für effektiven Brandschutz
Idealerweise hat dieser Schritt bereits nach der Inbetriebnahme des Gebäudes stattgefunden. Gute Dokumentation lohnt sich aber immer und ein Dokumenten-Check prüft, ob notwendige Unterlagen fehlen. Dabei können Sie auch die Hilfe externer Experten wie von STEINHOFER in Anspruch nehmen. Wir sichten das vorhandene Material und wissen, welche Unterlagen erforderlich sind, z. B. die Genehmigung für den Betrieb, das Brandschutzkonzept oder Dokumente zu den Prüfungen der Brandschutzeinrichtungen u.v.m.
Mehr zum Dokumenten-Check
#2: Machen Sie den Realitätscheck
360°-Analyse liefert den Abgleich zwischen Soll-Vorgaben und Ist-Zustand
Wurden Dinge nicht oder anders umgesetzt als in der Dokumentation zugrunde gelegt? Oder gab es zwischenzeitlich Nutzungsänderungen, die eigentlich auch Anpassungen beim Brandschutz erfordert hätten?
Auch hier können Sie sich von externen Brandschutzexperten unterstützen lassen. Als Ergebnis der 360°-Analyse erhalten Sie einen Bericht mit kleinerer oder größerer Mängelliste, eine vorgeschlagene Priorisierung der Maßnahmen und eine Neuaufstellung der Prüftermine.
Mehr zur 360°-Analyse
#3: Schaffen Sie klare Verantwortlichkeiten
Delegieren entlastet, aber befreit nicht komplett
Mit allen Aufgaben und Verantwortlichkeiten stoßen Geschäftsführer schnell an ihre Kapazitätsgrenzen. Deswegen lautet das Zauberwort „delegieren“, aber bitte sachgerecht. Das heißt, die Personen müssen fachlich geeignet sein und die Übertragung muss schriftlich erfolgen.
Entlastung bieten:
- interne Brandschutzbeauftragte
- externe Brandschutzbeauftragte als fachliche Experten
- Brandschutz-Manager, die interne Kräfte als Mentoren unterstützen
Trotzdem bleibt der Geschäftsführer insgesamt überwachungs- und kontrollpflichtig. Er muss Nachweise aktiv einfordern und etwaige Maßnahmen veranlassen.
Mehr zu den Verantwortlichkeiten
#4: Bündeln Sie alle Informationen
Brandschutz-Management-Systeme (BMS) als Werkzeug zur Risikominimierung
Wie andere Management-Systeme bringt ein BMS Struktur und Verlässlichkeit in Unternehmensprozesse. Es bündelt, steuert und dokumentiert
- die Einhaltung von Vorschriften,
- die Zuständigkeiten,
- regelmäßige Prüfungen sowie
- Schwachstellen und Maßnahmen zu deren Behebung.
Damit sind Verantwortliche in Sachen Brandschutz jederzeit voll aussagefähig. Und das ist auch aus rechtlicher Sicht ein Gewinn. Kann nachgewiesen werden, dass alles lückenlos geprüft, kontrolliert und dokumentiert wurde, reduziert sich das persönliche Haftungsrisiko für Betreiber enorm.
Mehr zum BMS
Entspannt an der Unternehmensspitze
Ist Brandschutz also nun Chefsache? Absolut. Die Unternehmensführung kann sich davon nicht frei machen. Aber sie kann das Thema auf mehrere Schultern verteilen und so strukturiert angehen, dass Brandschutz von der bloßen Last zu einem systematischen Begleiter im Unternehmensalltag wird. Ein Brandschutz-Management-System ist dabei der beste Weg, um alles lückenlos zu dokumentieren und immer aktuell zu halten.
Prüfen Sie mit uns, wo Sie heute stehen und wie wir Sie fachlich und technisch unterstützen können, um für den Schadensfall bestmöglich gerüstet zu sein.