Arbeitsschutz 2026: Mehr Kontrolle & Sichtbarkeit
Arbeitsschutz ist seit jeher gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem wird er in der Praxis nicht immer mit der Konsequenz umgesetzt, die er verdient.
Das versuchen gesetzliche Bestimmungen schon seit einiger Zeit zu ändern. Bereits im Jahr 2021 trat das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft. Darin ist eine Mindestbesichtigungsquote für Unternehmen festgehalten, die − Achtung − nun seit dem 1. Januar 2026 gilt. Demnach sollen die zuständigen Arbeitsschutzbehörden und Ämter jährlich bei mindestens fünf Prozent aller Unternehmen den Arbeitsschutz prüfen. Das umfasst beispielsweise die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung, der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der eingerichteten Notfallmaßnahmen des Betriebs.
Und es betrifft nicht nur klassische (Produktions-)Unternehmen. Auch Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Büros müssen sich darauf einstellen. Für die Verantwortlichen bedeutet das: Arbeitsschutzmaßnahmen müssen nicht nur vorhanden sein, sondern nachweisbar wirksam umgesetzt werden.
Was genau geprüft wird
Die Prüfungen der Aufsichtsbehörden müssen effizient ablaufen. Deswegen konzentrieren sie sich auf zentrale Elemente des Arbeitsschutzes:
- Gefährdungsbeurteilungen (§5 ArbSchG): Sind sie aktuell, praxisnah und dokumentiert?
- Unterweisungen (§12 ArbSchG): Wurden/werden die Mitarbeitenden regelmäßig geschult?
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Ist die Bestellung aktuell, die Person eingebunden und aktiv?
- Betriebsarzt: Ist er bestellt und erfüllt seine Aufgaben im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes (z. B. arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung, Begehungen)?
- Organisation und Pflichtenübertragung: Sind Verantwortlichkeiten klar geregelt, z. B. zwischen Geschäftsführung, Abteilungs- und Teamleitern?
- Hygiene und Infektionsschutz: insbesondere in Pflege und Klinik relevant
Die Behörden prüfen also nicht nur das formale Vorhandensein von Unterlagen und Maßnahmen, sondern auch die tatsächliche Umsetzung.
Aus der Praxis: typische Schwachstellen
Hier ein paar Beispiele für typische Schwachstellen, wie wir sie auch in unserer Praxis erleben:
- Gefährdungsbeurteilungen sind veraltet oder zu allgemein
- Unterweisungen sind nicht systematisch dokumentiert
- Es sind keine/zu wenige Ersthelfer/Brandschutzhelfer/Sicherheitsbeauftragte ausgebildet und bestellt
- Pflichtenübertragungen sind unvollständig oder unklar
- Die Sifa ist nur formal bestellt, aber nicht aktiv eingebunden
Die Tragweite wird vielen Chefs oft erst bewusst, wenn sie feststellen, dass sie auch bei Aufgabendelegation insgesamt verantwortlich bleiben. Ähnlich wie beim Brandschutz gibt es eine Kontroll- und Überwachungspflicht, auch wenn andere die operativen Tätigkeiten übernehmen (siehe Blogbeitrag „Brandschutz & Haftung: Alles Chefsache?“)
Für Einrichtungen, die all diese genannten Punkte bereits im Griff haben, sind dagegen auch unangekündigte Prüfungen kein Risiko, sondern Gelegenheit, im Feinschliff die Arbeitsabläufe noch weiter zu verbessern und ein gutes Miteinander mit den Behörden zu pflegen.
Was Einrichtungen jetzt tun können
Wer jedoch nicht auf eine Kontrolle warten will, um herauszufinden, wie es um seinen Arbeitsschutz bestellt ist, kann aktiv werden:
- IST-Analyse: Prüfen Sie, ob Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Bestellungen und Pflichtenübertragungen aktuell sind.
- Dokumentation: Sorgen Sie dafür, dass alles sauber nachweisbar ist, digital oder analog.
- Unterstützung einbinden: Externe Expertise kann helfen, Lücken zu erkennen und sie zügig, praxisnah und priorisiert zu schließen.
- Kontinuierliche Verbesserung: Arbeitsschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern Teil der Organisation.
STEINHOFER hilft, den Arbeitsschutz zu stemmen
Es muss nicht immer kompliziert sein. Für die jährlichen Grundunterweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten wir z. B. in Zusammenarbeit mit Projekt 29 und deren E-Learning-Plattform, dem P29-Campus, inzwischen Videoschulungen an. Dabei geht es u.a. um diese Themen:
- Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Gefahrenstoffe
Das E-Learning-Angebot wird sukzessive weiter ausgebaut:
Außerdem begleiten wir Einrichtungen und Betriebe aus den Bereichen Pflege/Gesundheit sowie Büro/Verwaltung in vielschichtiger Ausprägung:
- Punktuelle Beratung: kurze Checks, IST-Prüfung, Empfehlungen
- Operative Unterstützung: Schulungskonzepte; Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Dauerhafte Betreuung: externe Sifa; kontinuierliche Betreuung und Nachverfolgen von Maßnahmen
Hier finden Sie mehr Informationen zu unserem Angebot im Bereich Arbeitsschutz.
Fazit
Arbeitsschutz wird 2026 nicht neu erfunden, aber intensiver geprüft, was eine verstärkte Nachweisbarkeit bedeutet. Auf diese Weise wird Arbeitsschutz aber auch sichtbarer und messbarer. Systematische Organisation bedeutet weniger Risiko und zeitgleich die Chance, Arbeitsabläufe noch sicherer und effizienter zu gestalten.
Mit professioneller Unterstützung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern nutzen sie strategisch für die Sicherheit in Ihrer Organisation.